DJK SC Nienberge

Die Regeln gelten ab dem 15.05.20

Folgende Abstands- und Hygienemaßnahmen sind aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung beim Ausüben von Sportangeboten auf dem Vereinsgelände zu beachten!

  Sicherheitskonzept SCN-Halle:

  • Maskenpflicht beim Betreten der Sporthalle durch den Haupteingang, dort Handdesinfektion
  • Umkleiden, Duschen bleiben geschlossen, Toiletten im Foyer sind nutzbar
  • Sportbetrieb:
    Abstandsregelung 1,5m,
    kein Körperkontakt
    Raumbedarf pro Person 10 m²
    Flächen- Gerätedesinfektion nach Sportbetrieb durch Sportgruppe
  • Maskenpflicht beim Verlassen der Sporthalle durch den Sportlereingang, dort Handdesinfektion
  • Anwesenheitslisten müssen lesbar von den Übungsleitern mit Namen und Telefonnummern der Teilnehmenden geführt werden!

           Sicherheitskonzept Grundschulturnhalle

  • Die Durchführung des Sport- und Trainingsbetriebes muss jederzeit kontaktfrei erfolgen. Auf Begrüßungsrituale ist zu verzichten.
  • Ein Personenabstand von mindestens 1,5 Metern (Sportaußenanlagen)/ 2 Metern (Gymnastikräume/Turn- und Sporthallen) muss jederzeit eingehalten werden. Dies gilt auch in Warteschlangen.
  • Wettkampfsport, Wettkampfsimulationen, Wettkämpfe, Zweikämpfe, Fußball-/Handball- und Basketballspiele, etc. sind nicht zulässig.
  • Es müssen Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts zur Sportanlage jederzeit sichergestellt sein. Dies gilt sowohl für die Anzahl der auf und in der Sportanlage befindlichen Sportler/-innen, als auch im Hinblick auf eine Vermeidung von Warteschlangen vor der Sportanlage. Auch hier gilt die Einhaltung der Abstandsregelungen.
  • Es müssen geeignete Vorkehrungen der Hygiene und des Infektionsschutzes sichergestellt sein. Die Hygienemaßnahmen (u. a. gründliches Händewaschen mit [Flüssig-] Seife vor und nach dem Sport), insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, müssen konsequent eingehalten werden.
  • Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Toiletten.
  • Sportler/-innen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion haben keinen Zutritt zur Sportstätte.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen. (Ausnahme: Bei Kindern unter 14 Jahren ist jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig).
  • Die Sportvereine wirken auf ein sofortiges Verlassen der Sportanlage und des Umfeldes durch die Sportler/-innen nach Trainingsende hin.
  • Eine Nutzung der Turn- und Sporthallen ist mit max. 20 Personen je Segment/Einfach-Turnhalle zugelassen. Bei dynamischen Sportarten muss die Teilnehmerzahl durch die Vereine so reduziert werden, dass jederzeit der Personenabstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die sportartspezifischen Hinweise Ihres jeweiligen Fachverbandes.
  • Unzulässig ist aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (z.B. Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining).
  • Bei Mattennutzung ist das Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher obligatorisch.
  • Die zugewiesenen Hallenzeiten werden bis auf Weiteres zum Beginn und zum Ende der Trainingszeit um jeweils fünf Minuten gekürzt, so dass es bei den Wechselzeiten und damit beim Verlassen der Sportstätte zu keinen Begegnungen mit nachfolgenden Sportgruppen kommt. Bitte beachten Sie, dass die Halle (inkl. der Handhygiene) rechtzeitig verlassen werden muss.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, erst fünf Minuten nach Beginn der Nutzungszeit die Sporthalle mit den Sportler/-innen zu betreten und äußerst pünktlich fünf Minuten vor dem Ende der offiziellen Zeit die Halle vollständig (inkl. Händewaschen) verlassen zu haben.

  • Die Sportvereine stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass keine Warteschlangen vor der Halle (beim Einlass) und beim Händewaschen entstehen.
  • In den Eingangsbereichen, Fluren und WC/Toilette ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (= Alltagsmaske) verpflichtend vorgeschrieben. In der Sporthalle darf die Bedeckung abgenommen werden.
  • Der Zugang und das Verlassen der Halle bei Mehrfachhallen ist zwischen den Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen so abzustimmen, dass das Betreten und Verlassen der Sportstätte zeitlich versetzt erfolgt.
  • Sportler/-innen müssen sich nach dem Betreten und vor dem Verlassen der Sporthalle die Hände gründlich mit Flüssigseife waschen. Für den Bedarfsfall steht in den Regie-/Übungsleiterräumen Handdesinfektionsmittel bereit.
  • Der Verein sorgt während der Dauer des Sportbetriebes für eine möglichst gute Be- und Durchlüftung der Sporthalle, indem alle verfügbaren Fenster/Oberlichter, etc. geöffnet werden, sofern dadurch keine unmittelbaren Gefahren im Sportbetrieb entstehen und es die technischen Gegebenheiten zulassen.
  • Nach der Nutzung durch die einzelnen Nutzergruppen erfolgt eine Flächenreinigung/ Desinfektion der Handkontaktflächen wie Türgriffe, Treppengeländer, Aufzugknöpfe, Tischoberflächen und der benutzten Sportgeräte etc. unter Verwendung von Reinigungs-/Desinfektionstüchern. Diese Reinigung wird vom jeweiligen Nutzer veranlasst und mit mitgebrachten Tüchern durchgeführt.

Barren und Turnkästen dürfen aufgrund der reinigungs-empfindlichen Oberflächen derzeit nicht genutzt werden.

  • Die Sportvereine stellen sicher, dass Kinder und Jugendliche keinen unbeaufsichtigten Zugang zu den bereitstehenden Handdesinfektionsmittelspendern haben.
  • Jede Nutzergruppe nutzt ausschließlich die Toilettenanlagen, die dem jeweiligen Hallentrakt zugewiesen sind.
  • Die Sportvereine stellen eine lückenlose Dokumentation der Anwesenden je Nutzungseinheit sicher, so dass im Infektionsfall Infektionsketten nachvollzogen und die Teilnehmerlisten bei den Vereinen abgerufen werden können.

Sicherheitskonzept Sportplatz:

  • Betreten des Sportplatzes nur am Eingang Clubheim, dort Handdesinfektion und Abstandsregelung 1,5m beachten.
  • Umkleiden, Duschen bleiben geschlossen, Außentoiletten an den Umkleiden sind nutzbar
  • Sportbetrieb:
    Abstandsregelung 1,5m,
    kein Körperkontakt,
    2-Personenregelung gilt weiterhin, d.h. Trainingspartner ist immer die gleiche Person
    Raumbedarf pro Person 10m²
    Flächen- Gerätedesinfektion nach Sportbetrieb durch Sportgruppe
  • Verlassen des Sportplatzes nur an Umkleidekabinen, hier auch Handdesinfektion und Abstandsregelung 1,5m beachten
  • Anwesenheitslisten müssen lesbar von den Übungsleitern mit Namen und Telefonnummern der Teilnehmenden geführt werden!

 

Das Bild entstand vor der Coronakrise!

 

 

Für alle Sportgruppen gilt:

Eine lückenlose Anwesenheitsliste ist zu führen, da im Fall einer Erkrankung Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt besteht und Quarantänemaßnahmen bzw. Corona-Testungen vorgeschrieben sind.
Eine Musterliste findet ihr in der Anlage. Diese kann und muss von den Trainern/Übungsleitern fortlaufend geführt werden.
Wichtig sind hier die Kontaktdaten des Übungsleiters und die vollständigen Angaben der Teilnehmer. Diese Liste sollte regelmäßig (wöchentlich) aktualisiert an folgende Mailadresse geschickt werden:

corona@djk-sc-nienberge.de

Als Corona-Beauftragter des Vereins wurde Reinhard Göcke ausgeguckt. Bei Fragen wendet euch bitte an ihn:
Reinhard Goecke
0171 7812267

geschaeftsfuehrer@djk-sc-nienberge.de

 

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